3G-Regelung im Campus Handwerk
27.08.2021
Angesichts der stark steigenden Inzidenzen gilt ab Montag, dem 30. August 2021 im Campus Handwerk und in allen anderen Standorten der Handwerkskammer für alle Besuchergruppen und Gäste die 3G-Regelung, um den größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. Zutritt erhalten somit nach der geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW nur noch Personen, die nachweisen, dass sie immunisiert oder getestet sind. Die Handwerkskammer weist vorsorglich darauf hin, dass Einlasskontrollen am Haupteingang durchgeführt und die 3G-Nachweise überprüft werden.
Eine Teilnahme an Kursen, Lehrgängen und Prüfungen des Berufsbildungszentrums ist ebenfalls ausschließlich nur für geimpfte, genesene und getestete Personen möglich, die einen entsprechenden Nachweis sowie ein amtliches Ausweispapier vorlegen können.
Getestete Personen müssen über ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests verfügen. Im Testzentrum am Campus Handwerk in Bielefeld können dafür weiterhin Antigen-Schnelltests durchgeführt werden. Terminreservierungen sind online unter https://lisa-test.de möglich.